Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von The Essentials B.V.
Zuletzt aktualisiert: 30/10/2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen von The Essentials B.V.
Herausgegeben von:
The Essentials B.V. | Rietveldenweg 40 | 5222 AR 's-Hertogenbosch | Niederlande
KvK: 68591802 | USt-IdNr.: NL857510356B01
Artikel 1: Geltungsbereich
1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Kostenvoranschläge oder sonstigen Geschäfte von The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen sowie für alle von ihr geschlossenen Verträge und daraus resultierenden Vereinbarungen, soweit The Essentials B.V. Anbieter, Käufer oder Auftragnehmer ist.
1.2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff "Käufer" jede natürliche oder juristische Person, die mit uns durch einen Kauf oder eine andere Vereinbarung in eine vertragliche Beziehung tritt, sowie jede Person, die beabsichtigt, eine solche Vereinbarung einzugehen. Als "Käufer" gilt auch jede Person, für deren Rechnung und im Auftrag Waren geliefert, repariert und/oder gewartet werden.
1.3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
1.4. Verweist der Käufer auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, gelten diese nicht, es sei denn, wir haben sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert und sie stehen nicht im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Konflikts gelten unsere Bedingungen vorrangig. Entgegenstehende Regelungen in den Bedingungen des Käufers ändern daran nichts.
1.5. Der Begriff "(Lieferung von) Waren" in diesen Bedingungen umfasst auch die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungsleistungen jeglicher Art im Zusammenhang mit diesen Waren.
Artikel 2: Angebote
2.1. Alle unsere Angebote sind als Einladungen an potenzielle Käufer zu verstehen, ein Angebot abzugeben. Sie sind für uns nicht bindend, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
Eine bei uns aufgegebene Bestellung gilt als Angebot, das erst nach unserer schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung) als angenommen gilt.
Sofern keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, bleiben unsere Angebote ab Ausstellungsdatum sechs Wochen lang gültig. Eine schriftliche Bestätigung per E-Mail ist verbindlich.
2.2. Unsere Angebote enthalten Designs, Zeichnungen, Beschreibungen, Bilder sowie zugehörige Anhänge und Dokumente. Diese bleiben unser Eigentum und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden. Sie dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung kopiert oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer sofort fälligen Vertragsstrafe von 25.000 € pro Verstoß. Darüber hinaus behalten wir uns alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte vor.
Wenn ein Käufer Waren auf Grundlage von selbst bereitgestellten Informationen, Zeichnungen usw. bestellt, stellt er uns vollständig von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten frei.
2.3. Die im Angebot genannten Preise sind in Euro (€) angegeben, zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger behördlicher Abgaben. Die Preise schließen außerdem Reise-, Übernachtungs-, Verpackungs-, Lager-, Transport-, Be- und Entladekosten sowie Zollabfertigungskosten aus.
2.4. Der Inhalt von Broschüren, Drucksachen und Preislisten ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich in einer schriftlichen Vereinbarung darauf Bezug genommen wird.
Artikel 3: Vertraulichkeit
3.1. Alle von oder im Auftrag von The Essentials B.V. bereitgestellten Informationen (wie Angebote, Entwürfe, Zeichnungen, Abbildungen und Know-how) sind vertraulich und dürfen nur zur Vertragserfüllung verwendet werden.
3.2. Diese Informationen dürfen vom Käufer nicht weitergegeben oder kopiert werden.
3.3. Ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitspflicht führt zu einer Vertragsstrafe von 25.000 € pro Verstoß, die zusätzlich zu gesetzlichen Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden kann.
3.4. Auf Verlangen muss der Käufer die vertraulichen Informationen innerhalb der gesetzten Frist zurückgeben oder vernichten. Bei Nichtbeachtung fällt eine Vertragsstrafe von 1.000 € pro Tag an, zusätzlich zu gesetzlichen Schadensersatzansprüchen.
Artikel 4: Beratung und bereitgestellte Informationen
4.1. Der Kunde/Käufer kann aus Auskünften und Informationen, die von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen erteilt werden und nicht unmittelbar mit dem Auftrag zusammenhängen, keine Rechte ableiten.
4.2. Stellt der Kunde/Käufer dem Auftragnehmer (The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen) Informationen zur Verfügung, darf der Auftragnehmer bei der Ausführung des Vertrags von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen.
4.3. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Beratung, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfen, Materialien, Marken, Mustern, Modellen und anderen vom Kunden oder in dessen Auftrag bereitgestellten Informationen entstehen. Der Kunde ersetzt dem Auftragnehmer sämtliche daraus entstehenden Schäden, einschließlich vollständiger Rechtsverteidigungskosten. Diese Regelung entspricht Artikel 2, Absatz 2.
Artikel 4: Zustandekommen des Vertrags
4.1. Verträge kommen elektronisch zustande (über das Internet oder per E-Mail), wenn The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen eine elektronisch eingereichte Bestellung annimmt (bestätigt) oder vom Käufer/Kunden eine Bestätigung anfordert und erhält.
4.2. Darüber hinaus gelten Vereinbarungen erst dann als abgeschlossen, wenn wir einen erteilten Auftrag schriftlich annehmen. Ein Vertrag gilt als geschlossen in dem Moment, in dem wir unsere Auftragsbestätigung versenden. Das Datum der Annahme/Bestätigung ist das Datum, an dem wir die Auftragsbestätigung verschicken.
4.3. Zusätzliche Vereinbarungen und/oder Zusagen unserer Mitarbeitenden oder anderer Personen, die als Vertreter auftreten, sind nur verbindlich, wenn diese Zusagen schriftlich von unseren bevollmächtigten Geschäftsführern bestätigt werden.
4.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Rechnungen oder gleichwertigen Erklärungen von The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen so, als wären sie ausdrücklich darin aufgenommen.
Artikel 5: Lieferzeit / Ausführungsfrist
5.1. Jede angegebene Lieferzeit oder Ausführungsfrist ist unverbindlich.
5.2. Die Lieferzeit oder Ausführungsfrist beginnt erst, wenn alle kaufmännischen und technischen Details vereinbart sind, alle notwendigen endgültigen und genehmigten Zeichnungen sowie sonstige relevante Informationen dem Auftragnehmer vorliegen und alle weiteren Ausführungsvoraussetzungen erfüllt sind.
5.3. Die Lieferzeit oder Ausführungsfrist wird verlängert, wenn:
- (a) Es treten Umstände auf, die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der ersten Schätzung nicht bekannt waren und die nach der Planung des Auftragnehmers zusätzliche Zeit erfordern.
- (b) Es ist Mehrarbeit erforderlich, sodass Zeit für die Beschaffung von Materialien und die Durchführung der zusätzlichen Aufgaben benötigt wird.
- (c) Die Verpflichtungen des Auftragnehmers werden ausgesetzt, wodurch sich die Lieferzeit entsprechend der Planung des Auftragnehmers verlängert, bis der Grund für die Aussetzung entfällt.
Sofern der Kunde nichts Gegenteiliges nachweist, gilt der verlängerte Zeitraum als notwendig aufgrund von einem oder mehreren der oben genannten Gründe.
5.4. Der Kunde/Käufer trägt die Verantwortung für alle Kosten, die dem Auftragnehmer durch Verzögerungen der Liefer- oder Ausführungsfrist entstehen, wie in Absatz 3 dieses Artikels beschrieben.
5.5. Eine Überschreitung der Lieferzeit oder Ausführungsfrist berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz oder Vertragsauflösung. Der Kunde stellt den Auftragnehmer außerdem von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Lieferverzögerung ergeben.
Artikel 6: Lieferung und Gefahrenübergang
6.1. Wenn der Auftragnehmer (The Essentials B.V.) sich bereit erklärt, den Transport zu organisieren, bleibt das Risiko für Lagerung, Verladung, Transport und Entladung trotzdem beim Kunden/Käufer. Der Kunde kann sich gegen diese Risiken versichern.
Artikel 7: Preisänderungen
Der Auftragnehmer (The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen) ist berechtigt, jede Erhöhung der kostenbestimmenden Faktoren, die nach Vertragsabschluss eintritt, an den Kunden/Käufer weiterzugeben. Der Kunde/Käufer ist verpflichtet, die Preiserhöhung auf erste Aufforderung des Auftragnehmers zu zahlen.
Artikel 8: Höhere Gewalt
8.1. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
8.2. Höhere Gewalt umfasst unter anderem Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie zum Beispiel:
- Lieferanten, Subunternehmer, Transportdienstleister oder andere für den Vertrag wesentliche Dritte, die ihre Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllen;
- Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Krankheiten, Terrorismus, Cyberkriminalität, Störungen der digitalen Infrastruktur, Brand, Stromausfälle, Verlust, Diebstahl oder Zerstörung von Werkzeugen, Materialien oder Informationen;
- Straßensperren, Streiks, Arbeitsniederlegungen, Import- oder Handelsbeschränkungen.
8.3. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, wenn sie vorübergehend durch höhere Gewalt daran gehindert wird. Sobald die Situation der höheren Gewalt endet, werden die Verpflichtungen schnellstmöglich nach Terminplan erfüllt.
8.4. Sollte höhere Gewalt die Erfüllung dauerhaft unmöglich machen oder länger als sechs Monate andauern, kann The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen den Vertrag sofort ganz oder teilweise kündigen. Auch der Kunde/Käufer kann den Vertrag sofort kündigen, allerdings nur für den Teil der Verpflichtungen, der vom Auftragnehmer noch nicht erfüllt wurde.
8.5. Keine der Parteien hat Anspruch auf Schadensersatz für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aussetzung oder Vertragsbeendigung nach diesem Artikel entstehen.
Artikel 9: Haftung
9.1. Im Falle eines schuldhaften Versäumnisses ist The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen verpflichtet, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, entsprechend Artikel 14.
9.2. Die Haftung von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen für Schäden – unabhängig vom Rechtsgrund – ist auf die durch eine Versicherung gedeckten Schäden beschränkt, die von oder im Namen von The Essentials B.V. abgeschlossen wurde. Die Haftung übersteigt niemals den im Rahmen der jeweiligen Versicherung ausgezahlten Betrag.
9.3. Falls The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen aus irgendeinem Grund keinen Versicherungsschutz geltend machen kann, ist die Haftung auf maximal 15% der gesamten Vertragssumme (ohne MwSt.) begrenzt.
- Besteht die Vereinbarung aus mehreren Teilen oder Teillieferungen, ist die Haftung auf 15% der Vertragssumme für diesen bestimmten Teil oder diese Lieferung begrenzt.
- Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Haftung auf 15% der im zwölfmonatigen Zeitraum vor dem Schadensereignis fälligen Gesamtsumme begrenzt.
9.4. Es wird keine Entschädigung gewährt für:
- Folgeschäden, einschließlich Rückrufkosten, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle, entgangener Gewinn, Bußgelder, Transportkosten sowie Reise- und Übernachtungskosten.
9.5. Der Kunde/Käufer stellt The Essentials B.V. oder einen ihrer Handelsnamen von allen Ansprüchen Dritter wegen Produkthaftung frei, die sich aus einem Mangel an einem von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen an einen Dritten gelieferten Produkt ergeben, bei dem die gelieferten Produkte oder Materialien Teil des mangelhaften Produkts sind. Der Kunde muss The Essentials B.V. für alle in diesem Zusammenhang entstandenen Schäden entschädigen, einschließlich vollständiger Rechtsverteidigungskosten.
Artikel 10: Garantie und sonstige Ansprüche
10.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, garantiert The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistung oder des gelieferten Produkts/der gelieferten Produkte für einen Zeitraum von 14 Tagen nach (Lieferung).
10.2. Wenn abweichende Garantiebedingungen vereinbart wurden, bleibt dieser Artikel anwendbar, es sei denn, diese Bedingungen stehen im Widerspruch zu den hier genannten Bestimmungen.
10.3. Wenn die vereinbarte Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wurde oder die gelieferten Produkte Mängel aufweisen, wird The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen innerhalb einer angemessenen Frist entscheiden, ob sie:
- Leistung ordnungsgemäß erbringen,
- Neue Produkte liefern oder
- Dem Kunden/Käufer einen anteiligen Teil des Vertragsbetrags gutschreiben.
10.4. Wenn The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen sich entscheidet, die Leistung ordnungsgemäß zu erbringen, bestimmt sie allein die Art und den Zeitpunkt der Ausführung. Der Kunde/Käufer muss immer die notwendige Mitwirkung leisten.
10.5. Die folgenden Kosten trägt der Kunde/Käufer:
- a. Alle Transport- und Versandkosten
- b. Kosten für Demontage und Montage
- c. Reise- und Übernachtungskosten sowie Reisezeit
10.6. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen ist nur verpflichtet, die Garantie zu erfüllen, wenn der Kunde/Käufer alle seine Verpflichtungen erfüllt hat.
10.7. Ausschlüsse von der Garantie:
- Normale Abnutzung
- Unsachgemäße Verwendung
- Nicht oder falsch durchgeführte Wartung
- Montage, Änderung oder Reparatur durch den Kunden/Käufer oder Dritte
- Mängel oder Untauglichkeit von Artikeln, die vom Kunden/Käufer geliefert oder vorgeschrieben wurden
- Mängel oder Untauglichkeit von Materialien oder Werkzeugen, die vom Kunden/Käufer verwendet werden
Für folgende Fälle wird keine Garantie übernommen:
- Gelieferte Artikel, die bei Lieferung nicht neu waren
- Prüfung und Reparatur von Kundeneigentum
- Teile mit Herstellergarantie
10.8. Die Bestimmungen in den Absätzen 3 bis 7 dieses Artikels gelten auch für alle Ansprüche des Kunden/Käufers wegen Vertragsverletzung, Nichtkonformität oder auf sonstiger gesetzlicher Grundlage.
Artikel 11: Reklamationspflicht
11.1. Der Kunde/Käufer kann sich nicht mehr auf einen Mangel berufen, wenn er nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Entdeckung oder nachdem er den Mangel vernünftigerweise hätte entdecken müssen, eine schriftliche Reklamation bei The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen einreicht.
11.2. Der Kunde/Käufer muss Reklamationen bezüglich Rechnungen innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich einreichen, andernfalls verliert er alle Rechte. Überschreitet die Zahlungsfrist dreißig (30) Tage, muss der Kunde/Käufer eine Reklamation innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich einreichen.
Artikel 12: Nicht angenommene Waren
12.1. Nach Ablauf der vereinbarten Liefer- oder Ausführungsfrist ist der Kunde/Käufer verpflichtet, die Ware am vereinbarten Ort physisch entgegenzunehmen.
12.2. Der Kunde/Käufer muss alle notwendigen Mitwirkungen kostenlos leisten, damit der Auftragnehmer die Lieferung abschließen kann.
12.3. Nicht angenommene Waren werden auf Kosten und Risiko des Kunden/Käufers gelagert.
12.4. Verstößt der Kunde/Käufer gegen Absatz 1 oder 2 dieses Artikels und erhält er eine schriftliche Mahnung von The Essentials B.V., ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe von 250 € pro Tag zu zahlen, bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 €. Diese Vertragsstrafe kann zusätzlich zu gesetzlichen Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden.
Artikel 13: Zahlung
13.1. Die Zahlung muss auf ein von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen angegebenes Bankkonto erfolgen.
13.2. Sofern nicht anders vereinbart, muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
13.3. Wenn der Kunde/Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, ist er verpflichtet—anstelle einer Geldzahlung—einer Sachleistungsanforderung nachzukommen, wie sie von The Essentials B.V. oder einem ihrer Handelsnamen festgelegt wird.
13.4. Unabhängig davon, ob The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht hat, werden alle vom Kunden/Käufer geschuldeten oder zu schuldenden Beträge aus dem Vertrag sofort fällig in folgenden Fällen:
- (a) Die Zahlungsfrist wird überschritten.
- (b) Der Kunde/Käufer erfüllt die Verpflichtungen aus Artikel 16 nicht.
- (c) Der Kunde/Käufer stellt einen Insolvenzantrag oder beantragt Zahlungsaufschub.
- (d) Vermögenswerte oder Forderungen des Kunden/Käufers werden gepfändet.
- (e) Der Kunde/Käufer (Unternehmen) wird aufgelöst oder liquidiert.
- (f) Der Kunde/Käufer (Privatperson) beantragt eine gesetzliche Schuldenregulierung, wird unter Betreuung gestellt oder verstirbt.
13.5. Bei verspäteter Zahlung schuldet der Kunde/Käufer Zinsen auf den offenen Betrag an The Essentials B.V. oder einen ihrer Handelsnamen, und zwar ab dem Tag nach dem vereinbarten endgültigen Zahlungsdatum bis zum Tag der Zahlung.
- Wenn kein endgültiges Zahlungsdatum vereinbart wurde, werden Zinsen ab 30 Tagen nach Fälligkeit berechnet.
- Der Zinssatz beträgt 12 % pro Jahr oder den gesetzlichen Zinssatz, je nachdem, welcher höher ist.
- Jeder angefangene Monat wird als voller Monat berechnet.
- Jedes Jahr wird der Betrag, auf den Zinsen berechnet werden, um die im Vorjahr aufgelaufenen Zinsen erhöht.
13.6. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen hat das Recht zur Aufrechnung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden/Käufer mit Forderungen verbundener Unternehmen gegenüber dem Kunden/Käufer.
- Verbundene Unternehmen sind alle Unternehmen innerhalb derselben Unternehmensgruppe im Sinne von Artikel 2:24b BW (Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) sowie Tochtergesellschaften im Sinne von Artikel 2:24c BW.
13.7. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, haftet der Kunde/Käufer für alle außergerichtlichen Inkassokosten, mit einem Mindestbetrag von 75 €. Diese Kosten werden wie folgt berechnet:
| Fälliger Betrag (inklusive Zinsen) | Inkassogebühr (%) |
|---|---|
| Für die ersten €3,000 | 15% |
| Für die nächsten 3.000–6.000 € | 10% |
| Für die nächsten 6.000–15.000 € | 8% |
| Für die nächsten 15.000–60.000 € | 5% |
| Über €60,000 | 3% |
- Wenn die tatsächlichen Inkassokosten diese Prozentsätze übersteigen, gilt der höhere Betrag.
13.8. Geht The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen aus einem Rechtsstreit ganz oder überwiegend als Sieger hervor, trägt der Kunde/Käufer alle dadurch entstandenen Rechtskosten von The Essentials B.V..
Artikel 14: Sicherheiten und Eigentumsrechte
14.1. Unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Kunde/Käufer auf erstes Verlangen von The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen verpflichtet, ausreichende Sicherheit für die Zahlung zu leisten, wie von The Essentials B.V. festgelegt.
- Kommt der Kunde/Käufer innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, gerät er sofort in Verzug.
- The Essentials B.V. ist dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen und ihren Schaden beim Kunden/Käufer geltend zu machen.
14.2. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen behält das Eigentum an allen gelieferten Waren, bis der Kunde/Käufer:
- (a) Hat alle Verpflichtungen aus jeglichem Vertrag mit The Essentials B.V. vollständig erfüllt.
- (b) Hat alle Forderungen aus der Nichterfüllung von Verträgen beglichen, einschließlich Schäden, Vertragsstrafen, Zinsen und Kosten.
14.3. Solange die Waren unter Eigentumsvorbehalt stehen, darf der Kunde/Käufer sie weder verpfänden noch außerhalb seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs übertragen.
- Diese Bestimmung entfaltet sachenrechtliche Wirkung.
14.4. Macht The Essentials B.V. von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, ist sie berechtigt, die gelieferten Waren zurückzufordern.
- Der Kunde/Käufer muss hierbei vollständig mitwirken.
14.5. Erfüllt der Kunde/Käufer nach Erhalt der Waren aus dem Vertrag zunächst seine Verpflichtungen, gerät aber später bei einem neuen Vertrag in Verzug, werden die Eigentumsrechte an den ursprünglichen Waren wiederhergestellt.
14.6. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen hat ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an allen Waren, die sie vom Kunden/Käufer hält oder erhalten wird, für alle Forderungen gegen diese.
Artikel 15: Geistige Eigentumsrechte
The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen gilt als Schöpfer, Designer oder Erfinder aller im Rahmen des Vertrags entwickelten Werke, Produkte, Modelle oder Erfindungen. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen hat daher das exklusive Recht, ein Patent, eine Marken- oder Designanmeldung zu beantragen.
15.2. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen überträgt im Rahmen der Vertragserfüllung keine geistigen Eigentumsrechte an den Kunden/Käufer.
15.3. The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen haftet nicht für Schäden, die dem Kunden/Käufer durch eine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter entstehen. Der Kunde/Käufer stellt The Essentials B.V. oder eine ihrer Handelsnamen von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Verletzungen geistiger Eigentumsrechte frei.
Artikel 16: Übertragung von Rechten oder Pflichten
Der Kunde/Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen keine Rechte oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem zugrunde liegenden Vertrag/den zugrunde liegenden Verträgen übertragen oder verpfänden.
- Diese Klausel hat sachenrechtliche Wirkung.
Artikel 17: Beendigung oder Stornierung des Vertrags
17.1. Der Kunde/Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder zu stornieren, es sei denn, The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen stimmt zu.
- Wenn The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen der Beendigung zustimmt, muss der Kunde/Käufer sofort eine Entschädigung zahlen, die dem vereinbarten Vertragspreis entspricht, abzüglich etwaiger Einsparungen durch die Beendigung.
- Die Mindestentschädigung beträgt 20% des vereinbarten Vertragspreises.
17.2. Wenn der vereinbarte Preis auf den tatsächlichen Kosten von The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen (Kosten-plus-Basis) basiert, wird die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Vergütung auf Grundlage der insgesamt erwarteten Kosten, Arbeitsstunden und des Gewinns berechnet, die The Essentials B.V. oder einer ihrer Handelsnamen über das gesamte Projekt/den gesamten Verkauf erzielt hätte.
Artikel 18: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1. Für diese Vereinbarung gilt niederländisches Recht.
18.2. Das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (C.I.S.G.) findet keine Anwendung, ebenso wenig wie andere internationale Regelungen, die ausgeschlossen werden können.
18.3. Das niederländische Zivilgericht am Geschäftssitz des Auftragnehmers ist für Streitigkeiten zuständig. Allerdings kann der Auftragnehmer hiervon abweichen und die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln anwenden.













